Hat ein Kunde oder Geschäftspartner Ihre Rechnung nicht bezahlt und plötzlich hören Sie nichts mehr von ihm? Warten Sie nicht unnötig und beginnen Sie mit der Eintreibung der Forderung. Wie sieht dieser Prozess aus und was sollten Sie dabei beachten? Wir haben alle Informationen für Sie.

Achten Sie auf die Verjährungsfrist

Wenn Sie feststellen, dass Sie die andere Partei die Forderung nicht bezahlt hatbeginnen Sie so schnell wie möglich mit der Eintreibung der Forderung, damit diese nicht versehentlich verjährt.

Die Verjährungsfrist hängt von Ihrer Beziehung zu dem Schuldner ab. Handelt es sich um ein Handelsverhältnis, verjährt die Forderung in 4 Jahren ab dem Datum, an dem sie vor Gericht hätte gebracht werden können. Im Falle einer zivilrechtlichen Beziehung beträgt sie 3 Jahre.

Nach Ablauf dieser Frist kann der Schuldner im Gerichtsverfahren die Einrede der Verjährung erheben. Auch das Gericht kann nichts dagegen unternehmen.

Auch Jahre später kann das Beweisen ein Problem sein

Wenn Sie mit der Vollstreckung warten, riskieren Sie nicht nur die Verjährung, sondern auch, dass sich der gesamte Prozess schwierig gestaltet und am Ende vielleicht gar nicht erfolgreich ist. Manche Tatsachen sind nach langer Zeit nur noch sehr schwer zu beweisen.

Versuchen Sie, mit dem Schuldner in Kontakt zu treten

Wenn Sie sich in die Schuldeneintreibung wagen, sollten Sie als Erstes den Schuldner mit allen verfügbaren Mitteln kontaktieren. Das bedeutet Telefon, E-Mail und soziale Medien. Gleichzeitig sollten Sie daran denken, dass es nicht ausreicht, die Person ein- oder zweimal anzurufen oder anzuschreiben. Erinnern Sie ihn regelmäßig an die unbezahlte Rechnung.

Achten Sie darauf, dass Sie schriftliche Mitteilungen aufbewahren. Wenn der Fall später vor Gericht verhandelt wird, sind E-Mails oder Textnachrichten ein hervorragendes Beweismittel.

Verlangt eine schriftliche Bestätigung der Verpflichtung

Wenn der Schuldner mit Ihnen kommuniziert und bereit ist, die Schuld zu begleichen, aber nicht sofort, bitten Sie um ein schriftliches Anerkenntnis der Schuld. Sie können auch einen Tilgungsplan beifügen, nach dem die Gegenpartei die Schuld zurückzahlen soll.

Im Zusammenhang mit der schriftlichen Anerkennung der Verpflichtung ist es wichtig, hinzuzufügen, dass sich die Verjährungsfrist auf 10 Jahre verlängert, sobald Sie sie haben.

Wenn der Schuldner nicht mit Ihnen kommuniziert

Wenn der Schuldner nicht mit Ihnen kommuniziert, beantragen Sie einen Zahlungsbefehl. Wenn das Gericht den Mahnbescheid erlässt, treten die folgenden Situationen ein:

  • Der Schuldner bezahlt seine Schulden – die idealste Situation ist, wenn die Gegenpartei Sie kurz nach Ausstellung des Zahlungsbefehls bezahlt.
  • Der Schuldner erhält den Mahnbescheid innerhalb von 15 Tagen, zahlt aber nicht und legt keinen Widerspruch ein – der Mahnbescheid ist rechtskräftig, so dass Sie einen Antrag auf Vollstreckung stellen können. In diesem Stadium wird die Forderung vom Gerichtsvollzieher bearbeitet, der sie Ihnen zustellt, sobald sie beigetrieben wurde.
  • Der Schuldner legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein – wenn der Schuldner dies tut, ordnet das Gericht eine Anhörung an, um die Gültigkeit Ihrer Forderung zu prüfen. Wenn das Gericht Ihnen den Anspruch zuspricht, muss der Schuldner ihn bezahlen. Wenn er oder sie nicht zahlt, können Sie einen Antrag auf Zwangsvollstreckung stellen.
  • Der Zahlungsbefehl konnte dem Schuldner nicht in die Hand gegeben werden – das Dokument wird annulliert und das Gericht ordnet eine Anhörung in der Sache an. Ab diesem Zeitpunkt findet derselbe Prozess statt wie im obigen Punkt.

Überlassen Sie es den Experten

Sie haben keine Zeit für ein langwieriges Inkasso oder möchten sich nicht selbst um diese unangenehme Situation kümmern? Kontaktieren Sie uns. Im CreditCall-Callcenter haben wir ein bewährtes Verfahren, das aus drei grundlegenden Schritten besteht:

  • Frühzeitiges Inkasso – Wir kontaktieren den Kunden oder Geschäftspartner entweder 2 bis 3 Tage vor dem Fälligkeitsdatum oder 7 bis 14 Tage nach dem Fälligkeitsdatum, wenn wir erfahren, warum die Schuld nicht bezahlt wurde.
  • Außergerichtliche Schuldeneintreibung – Wir nehmen Kontakt mit dem Schuldner auf und versuchen, ein Schuldanerkenntnis oder einen Rückzahlungsplan zu vereinbaren.
  • Gerichtliche Beitreibung – erstellen wir einen Kostenvoranschlag für die gerichtliche Beitreibung. Sobald diese akzeptiert sind, beginnt unser Anwalt damit, die Situation auf dem Gerichtsweg zu lösen.

Daher können wir Ihnen auch helfen bei Schuldeneintreibung aus dem Ausland. Wir tun dies dank unseres internationalen Netzwerks von Partnerkanzleien.

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