Gerichtliche Inkasso
Gerichtliche Beitreibung
Wenn die außergerichtliche Forderungseinziehung scheitert und unsere Empfehlung fehlschlägt, können wir eine Fortsetzung vor Gericht veranlassen. Sie entscheiden, ob Sie die Dienste unserer Anwaltskanzlei in Anspruch nehmen oder Ihren eigenen Anwalt beauftragen. Wir bereiten die Klage vor und nehmen an Anhörungen im ganzen Land teil.
Wie die gerichtliche Eintreibung von Schulden funktioniert
Sollte es uns versehentlich nicht gelingen, die Forderung außergerichtlich einzutreiben, beraten wir Sie auf der Grundlage der von uns ermittelten Fakten, ob wir die Forderung auf dem Rechtsweg eintreiben sollen oder nicht. Wir erstellen einen Gesamtkostenvoranschlag für die Kosten, die mit der gerichtlichen Eintreibung der Forderung verbunden sind. Nachdem Sie unser Angebot angenommen haben, unterzeichnen Sie eine Vollmacht für unseren Anwalt, der Sie in dem Gerichtsverfahren vertreten wird.
Wir verwenden die folgenden Kommunikationsformen, um Forderungen einzutreiben:
- Korrespondenz per Brief
- Telefonischer Kontakt des Schuldners
- E-Mail-Kommunikation
- SMS
- persönliche Mitteilung
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Fordern Sie eine kostenlose Beratung mit einem Angebot an.
Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Anliegen effektiv und funktionell lösen können. Ohne unnötige Kosten und in höchster Qualität.
Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Was Sie für Ihre Genesung brauchen
Einfache administrative Schritte reichen aus, um loszulegen:
- Senden Sie uns einfach die Forderungen, die Sie wiederherstellen möchten, idealerweise in einer Datenbank im xlsx- oder einem ähnlichen Format.
- Auf dieser Grundlage erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot und den Entwurf einer Mandatsvereinbarung zusammen mit einer Vollmacht
- nach der Annahme unseres Angebots und der Bestätigung des Vertrags können die Fälle zur Beitreibung an uns delegiert werden
- Datenaustausch und die gesamte Kommunikation kann elektronisch erfolgen
Für wen ist dieser Service gedacht?
Der Service der gerichtlichen Schuldeneintreibung ist für Unternehmer gedacht, die ihre Schulden nicht außergerichtlich eintreiben konnten. Dies gilt für Unternehmen und Privatpersonen – Einzelunternehmer, die ihre Rechnung nicht fristgerecht von ihrem Geschäftspartner bezahlt bekommen haben.
Die Vorteile einer Auslagerung der Forderungseintreibung liegen auf der Hand
Nach der außergerichtlichen Eintreibung der Forderung kann die gerichtliche Eintreibung der Forderung sofort wieder aufgenommen werden. Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten, brauchen Sie keinen eigenen Anwalt zu haben.
- keine anfänglichen Gebühren, nur erfolgsabhängige Provisionen – wir werden nur belohnt, wenn wir erfolgreich sind
- psychologische Wirkung auf Dritte – Ihr Schuldner wird erkennen, dass Sie die Situation als ernsthaft einschätzen, wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entschieden haben
- globale Reichweite – wir können Forderungen auch im Ausland eintreiben
- Ihre Mitarbeiter können sich den Tätigkeiten widmen, die ihnen im Unternehmen zugewiesen sind – insbesondere die Buchhalter kümmern sich nur dann um unbezahlte Rechnungen, wenn sie Zeit haben
- Einholung zusätzlicher Informationen über den Schuldner – im Zuge der Beitreibung werden wir Informationen einholen, die für Sie wichtig sein können, entweder für die weitere Zusammenarbeit oder für mögliche gerichtliche und vollstreckungsrechtliche Maßnahmen
- Regelmäßige Berichte mit Inkassoerfolgen – Sie haben online Zugriff auf den Status Ihrer Forderungen und regelmäßige monatliche Berichte über den Stand Ihrer Forderungen